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AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zu künftigen Geschäftsbeziehungen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit, soweit sie von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückweisen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Offensichtliche Irrtümer, offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.

2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zu rückerstattet.

5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche und Einlösung von Schecks und Wechseln. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung genommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel bzw. Wechsel des Firmensitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2. und 3.dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Buchstabe b) auf uns auch tatsächlich übergehen.

a) Die Befugnisse des Unternehmers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Unternehmers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

b) Der Unternehmer tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Saldoforderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Hat der Unternehmer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Unternehmer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter.

c ) Der Unternehmer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf durch uns, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Unternehmers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Unternehmers. In diesem Fall können wir dem Unternehmer den Forderungseinzug durch uns oder beauftragte Dritte androhen. Bei Zahlungsverzug oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Unternehmers sind wir von ihm bevollmächtigt,
die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.

Der Unternehmer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

d) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Unternehmers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

e) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltswaren bzw. Abtretung der an uns abgetretenen Forderungen sind unzulässig.

f) Der Unternehmer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie zum Beispiel Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Unternehmer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.

g) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Unternehmers eingegangen sind, bestehen.

6. Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

7. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen, sind also nicht dazu verpflichtet, die Ware öffentlich versteigern zu lassen.

IV. Unterlagen, Urheberrechte

An allen Angebots-, Konzeptionsunterlagen, Zeichnungen und mitgelieferten Dokumentationen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

V. Lieferzeiten

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Verbraucher gesetzlich zu setzenden Frist als Voraussetzung für den Schadensersatz statt Leistung oder den Rücktritt vom Vertrag auf zwei Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Fristsetzung zu laufen beginnt.

3. Ist unser Kunde Unternehmer, so gilt folgendes:
a) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

b) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur dann berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

VI. Widerruf bei Fernabsatzvertrag

1. Bei einem Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Ein solches Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware uns gegenüber zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 100,- € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über 100,- € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

VII. Vergütung

1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

VIII. Gefahrübergang

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche, Aufwendungsersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

IX. Gewährleistung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche, Aufwendungsersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

X. Montagearbeiten

1. Falls Montagearbeiten von einem nicht von uns beauftragten Monteur durchgeführt werden, schließen wir jede Haftung für die Montage oder für durch Montagefehler verursachte Schäden an den von uns gelieferten Gegenständen aus.

2. Bei unseren Montagearbeiten setzen wir folgendes voraus:
– Durchgehende Montage, inklusive einer Montagefahrt

– Montageplan mit Einzeichnung der Installationsstandorte wird zwei Wochen vor Montagebeginn vom Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde benennt einen kompetenten und verantwortlichen Ansprechpartner, der während der Montageausführung zur Klärung auch kurzfristig auftretender Rückfragen zur Verfügung steht.

– Es ist vom Kunden sicherzustellen, dass durch die Montagearbeiten keine Haustechnik-, Gebäude- und Personengefährdung besteht. Insbesondere ist hier die Absicherung der Baugrube für Erdarbeiten, der Leitungsverlauf im Innen- und Außenbereich usw. angesprochen. Ebenfalls sind vom Kunden die Tragfähigkeit abgehängter Decken und Hohlraumwände vorher zu prüfen; solche Prüfungen obliegen uns nicht.

3. Die für Außenanlagen erforderlichen Genehmigungen werden vom Kunden selbst eingeholt. Wir haften nicht für eine Genehmigungsfähigkeit der von uns erstellten Außenanlagen.

4. Demontagearbeiten, Erdreichentsorgung, Altlastenbeseitigung, das Stellen notwendiger Gerüste oder Kräne, Kernlochbohrungen in Beton, Asphalt, Naturstein, Mauerwerk o.ä. sowie Elektro-, Grün- und Pflasterarbeiten erfolgen durch den Kunden und auf dessen Kosten. Bei Fundamenterstellungen durch uns werden diese ca. 14 Tage vor Montagebeginn ausgeführt, hierfür
ist eine weitere Montageanfahrt notwendig. Bei Frost können Fundamentarbeiten nicht ausgeführt werden.

5. Die Angebotsbasis für Fundamentarbeiten ist ein normal gewachsenes Erdreich. Sollte während des Arbeitsverlaufs festgestellt werden, dass Gestein, Fels, Bauschutt, Wurzelwerk o.ä. erschwerende Faktoren vorhanden sind, wird der Mehraufwand nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt, wenn der Fundamentstandort mit dem Fahrzeug für die Betonanlieferung nicht bis auf ca. 2 m erreichbar ist. Bevor eine Absprache nicht getroffen ist, sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Ist für die Erbringung unserer Leistung die Errichtung eines Fundamentes erforderlich und wird dieses vom Kunden oder aber von einem von ihm beauftragten Dritten errichtet, übernehmen wir keine Gewähr für die Standsicherheit. Wir haften nicht für Schäden, die infolge eines nicht sach- und fachgerecht erichteten Fundamentes entstehen.

6. Sollten sich die vereinbarten Montagetermine durch Verzögerungen bei den Vorgewerken (z.B. Malerarbeiten) oder andere, nicht von uns verursachte Ereignisse nicht einhalten lassen, so hat eine Woche vor Montagebeginn eine neue Terminabsprache zu erfolgen.

7. Kann der Kunde selbst eine Teil- bzw. Endabnahme nicht vornehmen, so benennt er einen Vertreter, der mit dem von uns beauftragten Monteur nach Beendigung der Montagearbeiten eine Teil- bzw. Endabnahme durchführt.

8. Zusatz- und Nebenarbeiten werden separat nach Aufwand abgerechnet.

XI . Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche, Aufwendungsersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

XII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des  Unkaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: November 2014

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